DIN EN81 - A3
Sicherheitskonzept UCM
UCM: Unintended Car Movement
Unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs von der Haltestelle weg bei geöffneter Tür
Vorschrift
Mit der 3. Änderung der Maschinenrichtlinie (206/42/EG) wurden folgende Punkte in der EN81-A3 in die Ergänzung der Norm aufgenommen:
• Verliersichere Befestigungssysteme von Schutzabdeckungen
• Einschränkung des Anwendungsbereichs für Nenngeschwindigkeiten > 0,15 m/s
• Haltegenauigkeit
• Schutzeinrichtungen gegen unbeabsichtigte Bewegungen des Fahrkorbs in den Haltestellen bei offenen Türen.
Die Norm wurde mit einer Übergangsfrist bis zum 30.6.2011 veröffentlicht, was bedeutet, dass alle Anlagen, die nach diesem Stichtag in Verkehr gebracht werden, die Anforderungen aus A3 erfüllen müssen. Die ersten drei Punkte sind ohne wesentlichen Aufwand umsetzbar. Bei dem letzten Punkt müssen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes die unterschiedlichen Fehlermöglichkeiten für das unbeabsichtigte Wegfahren aus der Haltestelle für die verschiedenen Sicherheitskomponenten betrachtet werden. Im Nachfolgenden wird auch nur auf diese Punkte eingegangen.
Grundlagen
Schutzeinrichtung gegen unbeabsichtigte Bewegungen des Fahrkorbs von der Haltestelle weg mit offenen Türen (UCM - Unintended Car Movement): Gem. DIN EN81-1:2010-06 Kapitel 9.11_bzw. DIN EN81-2:2010-08 Kapitel 9.13 müssen Aufzüge mit einer baumustergeprüften Schutzeinrichtung ausgestattet werden, welche den Verfahrweg aufgrund einer unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs von der Haltestelle weg, bei nicht verriegelter Schachttür und nicht geschlossener Fahrkorbtür, begrenzt.
Als Grenzen für die Anhaltewege gelten folgende Maße bei Türhöhe 2200 mm: Bei Türhöhen von 2000 mm ist eine max. Fahrkorbbewegung von 990 mm zulässig. (bei minimaler Schürzenlänge).
Eine unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs kann durch verschiedene Fehler im Antriebssystem entstehen. Dabei werden sowohl Fehler im elektrischen Teil der Antriebssteuerung sowie mechanische Fehler im Antrieb selbst zugrunde gelegt. Durch diese Fehler können abhängig von den Anlagedaten, vom Beladungszustand und davon, ob und in welcher Form ein Motormoment anliegt, unterschiedliche Beschleunigungen zustande kommen.
Bei der Überwachung kann man grundsätzlich verschiedene Wege gehen. Ein Weg ist, dass sowohl in der Steuerung als auch im Frequenzumrichter die Geschwindigkeit überwacht und sobald v > 0,2 m/s überschritten wird, die Anlage stillgesetzt wird. Der andere Weg ist, dass über das Zonensignal, bei Bedarf mit einer zusätzlichen kürzeren Türzone, und einer Sicherheitsschaltung das Bremssystem ausgelöst wird. UCM-Erkennungseinrichtung: Kombination UCM-Zone und UCM-Schaltung.
Weganlyse
Grundsätzlich müssen folgende Systemkonfigurationen unterschieden werden:
• Gearlessanlagen mit baumustergeprüfter Bremse
• Getriebeanlagen mit baumustergeprüftem NBS (Notbremssystem)
• Getriebeanlagen mit Fangvorrichtung und Bremseinrichtung
Konzept
Die Berechnung bei Seilaufzügen der maximal möglichen Beschleunigung, anhand der Kombination Frequenzumrichter / Antrieb und Massensystem Aufzug, kann speziell bei „leichten“ Anlagen (Standardanlagen) rechnerisch zu sehr hohen Beschleunigungen (motorische Beschleunigung + Trudeln) führen. Die Betrachtung der Systemreaktion erfolgt in einer Fehler-Folgen-Analyse, in der alle möglichen Fehler, die Systemreaktion, sowie die Wirkung der Schutzeinrichtung betrachtet werden. Darin werden abhängig von den Anlagen- und Antriebsdaten die möglichen Beschleunigungen des Aufzugssystems berücksichtigt die sich in den verschiedenen Phasen der Systemreaktion aufgrund der betrachteten Fehler ergeben.
Baumustergeprüfte Schutzeinrichtungen mit einteiliger oder zweiteiliger UCM-Zone, sicherer Impulssperre des Frequenzumrichters (schnelle Abschaltung des Antriebs) und Bremsung mittels Sicherheitsbremse bzw. Notbremssystem NBS oder Brems-/Fangvorrichtung (Brems-/Fangvorrichtung ausgelöst durch den Geschwindigkeitsbegrenzer) werden für Seilaufzüge realisiert. Zusätzlich kommen interne Überwachungen zur Anwendung.
Lösungen von LiftEquip
Alle nachfolgend genannten Komponenten erhalten eine erweiterte Zulassungsprüfung, gemäß den Anforderungen nach A3. Hierbei gibt es keine konstruktiven Änderungen am Bauteil.
• Sicherheitsbremsen an den Antrieben:
> PMC Gearless (PMC 145)
> DAF Gearless (DAF 210 DAF 270)
> Compact Gearless (SC300, DAF380, SC400)
> NBS für Schneckengetriebe (TW45B, TW63, TW130, TW160)
• Fangvorrichtungen (6071-1, 6071-2, 6071-3)
Diese Komponenten kommen in der derzeit ausgelieferten Ausführung auch mit Zertifizierung nach A3 zum Einsatz. Es ist also keine Hardwareänderung notwendig, nur die ergänzende Zertifizierung wird nachgeliefert.
• Geschwindigkeitsbegrenzer mit zusätzlicher Sperreinrichtung Der bisherige Geschwindigkeitsbegrenzer wir mit einer zusätzlichen Sperreinrichtung ausgerüstet. Dieser kann nur im Werk nachgerüstet werden und das ergänzende Zertifikat wird nachgeliefert.
• LiftEquip UCM-Erkennungseinrichtung: Baumustergeprüfte Erkennungseinrichtung, bestehend aus Zonensensor und UCM-Schaltung. Bei Bedarf in Kombination mit kurzer Zonenfahne (z.B. +/- 100 mm).
Diese beiden Komponenten werden neu entwickelt und können auch an bereits ausgelieferten Anlagen nachgerüstet werden.
Die einzelnen Komponenten sind nach A3 zertifiziert. Je nach Kombination der Komponenten muss über die Weg- und Zeitanalyse der Anhalteweg überprüft werden. Der Montagebetrieb muss das Gesamtsystem entsprechend konfigurieren.
Bei der Abnahme der Anlage vor Ort muss die Funktion überprüft werden. Der Prüfablauf muss beschrieben werden.

