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EnEV (Energieeinsparverordnung)

Die Energieeinsparverordnung hat den energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden zum Inhalt.

Eine Maßnahme, die im Zusammenhang mit Aufzügen hier betrachtet werden kann, ist der Umgang mit der Schachtentrauchungsöffnung.

Gemäß der geltenden Vorschriften müssen Aufzüge über eine Schachtentrauchung verfügen.
Diese permanente Schachtöffnung muß aber vor dem Hintergrund der Energieeinspar-
verordung geschlossen werden. Das System Lift-Smoke-Free liefert Ihnen hier die Lösung.
Die Schachtentrauchungsöffnung (Wand oder Decke) ist durch eine Klappe verschlossen,
die bedarfsgesteuert geöffnet wird.  Ein Rauchsensorsystem überwacht den gesamten
Schacht und öffnet bei Rauchalarm die Schachtentlüftung. Die Aufzugssteuerung kann mit
einem Evakuierungsignal den Aufzug in die entsprechende Haltestelle senden. Zusatzfunk-
tionen wie Schachtlüftung über Schaltuhr oder Schlüsselschalter stehen zur Verfügung.
Das System ist gemäß Stellungnahme des TÜV Hannover keine aufzugsfremde Einrichtung
und kann in allen Aufzugsschächten eingesetzt werden.

Flyer